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04.10.2026 · AI Search & Visibility

Suchdaten und Android-Funktionen für die KI-Konkurrenz: Warum Google gegen die EU-Pflicht klagt

Michael MohauptVon Michael Mohaupt
DMARegulierungAndroid

Während die 890-Millionen-Euro-Strafe der EU gegen Google bereits für Schlagzeilen sorgte, läuft im Hintergrund ein zweites, rechtlich eigenständiges Verfahren: Die EU-Kommission verpflichtet Google, Suchdaten mit Konkurrenten zu teilen und Android für rivalisierende KI-Assistenten zu öffnen. Google klagt dagegen – mit Argumenten, die direkt die Zukunft des KI-Suchmarkts betreffen.

11Android-Funktionen, die Google künftig auch konkurrierenden KI-Assistenten auf Gemini-Niveau öffnen muss
10 %des weltweiten Jahresumsatzes – maximales Bußgeld bei Nichteinhaltung der neuen DMA-Pflichten

Zwei konkrete Verpflichtungen, ein laufender Rechtsstreit – und ein Datenzugang, der Googles KI-Konkurrenz direkt zugutekäme.

Auf einen Blick
  • →Am 16. Juli 2026 verpflichtet die EU-Kommission Google per „Spezifizierungsbeschluss“ zu zwei konkreten Maßnahmen: anonymisierte Such- und Klickdaten mit Konkurrenz-Suchmaschinen und KI-Chatbots zu teilen, und Android für konkurrierende KI-Assistenten auf Gemini-Niveau zu öffnen.
  • →Die Datenweitergabe soll ab Januar 2027 beginnen, die Android-Öffnung für elf relevante Funktionen bis 1. August 2027 – Sprachaktivierung für mehrere Assistenten sogar erst bis 1. August 2028.
  • →Am 29. September 2026 reicht Google beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage gegen beide Spezifizierungsbeschlüsse vom 16. Juli ein – mit der Begründung, unzureichend anonymisierte Suchanfragen würden „irreversiblen Schaden“ für die Nutzerprivatsphäre bedeuten.
  • →Dieser Streit ist rechtlich eigenständig und unabhängig von der bereits an anderer Stelle behandelten DMA-Strafe vom 23. Juli 2026 (890 Mio. €, davon 460 Mio. € wegen Selbstbevorzugung in der Suche) – eine Sanktion für vergangenes Verhalten, während die neuen Beschlüsse künftiges Verhalten vorschreiben.
  • →Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 %.
Was ist passiert

Zwei neue Pflichten, ein Gang vors Gericht

Am 16. Juli 2026 erließ die EU-Kommission zwei „Spezifizierungsbeschlüsse“ gegen Google unter dem Digital Markets Act (DMA) – bindende Vorgaben, die im Detail festlegen, wie Google zwei bestehende Gatekeeper-Pflichten konkret umzusetzen hat. Die erste verpflichtet Google, Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinen zu teilen – ausdrücklich auch mit KI-Chatbots, die Suchfunktionen anbieten. Geteilt werden sollen dieselben Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten, die Google zur Optimierung der eigenen Suche erhebt, mehrstufig anonymisiert und zu einem nach fester Formel berechneten Preis; die Weitergabe beginnt ab Januar 2027. Die zweite verpflichtet Google, elf für KI-Dienste relevante Android-Funktionen – etwa Sprachaktivierung und App-Interaktionen – für konkurrierende KI-Assistenten zu denselben Bedingungen zu öffnen, die Googles eigener Assistent Gemini genießt; die Umsetzung soll mit Android 18 bis zum 1. August 2027 erfolgen, die Sprachaktivierung für mehrere Assistenten parallel erst mit Android 19 bis zum 1. August 2028.

Google akzeptiert das nicht. Am 29. September 2026 reichte das Unternehmen beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage gegen beide Spezifizierungsbeschlüsse vom 16. Juli ein. Oliver Bethell, bei Google für Wettbewerbsrecht zuständig, begründete den Schritt deutlich: „We’re appealing decisions that will force us to share people’s private search history without sufficient anonymisation and weaken vital security protections on Android.“ Sein Kernargument:

„People use Search for their most personal questions — from medical worries to close relationships — and mandating we share these personal queries without adequate safeguards would cause irreversible harm to user privacy.“Oliver Bethell, Senior Director Competition, Google

Die EU-Kommission widerspricht dem und verweist darauf, dass die Suchdaten vor der Weitergabe anonymisiert würden und Google prüfen dürfe, ob Empfänger Sicherheits- oder Datenschutzrisiken darstellen.

Was die Kommission vorschreibt
  • Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten teilen – mehrstufig anonymisiert
  • Berechtigt sind auch KI-Chatbots mit Suchfunktion
  • Konkurrierende KI-Assistenten per Sprachbefehl aktivierbar
  • KI-Assistenten dürfen Aktionen in Apps ausführen
Was Google einwendet
  • Anonymisierung reicht nicht aus, um persönliche Suchanfragen zu schützen
  • Schaden für die Privatsphäre wäre nicht umkehrbar
  • Öffnung schwächt wichtige Sicherheitsschutzmaßnahmen von Android
  • Android sei für andere Dienste bereits offen
Warum das relevant ist

Ein eigenständiger Konflikt – nicht dieselbe Geschichte wie die Strafe vom Juli

Dieser Rechtsstreit lässt sich leicht mit einem anderen aktuellen EU-Google-Verfahren verwechseln, hat aber eine andere Grundlage. Der Insight „Google warnt vor der schlechtesten Suche seit 29 Jahren“ behandelt die am 23. Juli 2026 verhängte Strafe von 890 Mio. € – 460 Mio. € davon wegen Selbstbevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche, 430 Mio. € wegen Einschränkungen im Play Store. Das ist eine Sanktion für vergangenes Verhalten. Die beiden Spezifizierungsbeschlüsse vom 16. Juli 2026 sind rechtlich unabhängig davon: Sie schreiben kein vergangenes Fehlverhalten fest, sondern künftiges Verhalten vor – welche Daten Google ab wann mit wem teilen muss und welche Android-Funktionen ab wann für wen geöffnet werden müssen. Beide Verfahren laufen parallel, betreffen aber unterschiedliche Verpflichtungen mit unterschiedlichen Fristen.

Zwei Verfahren, ein langer Zeitplan
06.09.2023Google wird unter dem DMA als Gatekeeper benannt
16.07.2026Spezifizierungsbeschlüsse: Suchdaten teilen, Android für KI-Assistenten öffnen
23.07.2026Separates Verfahren: Strafe von 890 Mio. € wegen Selbstbevorzugung und Play-Store-Regeln – Google prüft nach eigenen Angaben eine Berufung
29.09.2026Google klagt vor dem Gericht der EU gegen die beiden Beschlüsse vom 16.07.
Januar 2027Beginn der Weitergabe von Suchdaten
01.08.2027Elf Android-Funktionen spätestens mit Android 18 geöffnet
01.08.2028Sprachaktivierung mehrerer Assistenten parallel – mit Android 19
„Thanks to these measures we hope to see emerging alternatives to Google Search and Google’s AI services, such as Gemini, and that users in the EU can enjoy greater choice of services.“Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission

Für die AI-Search-Branche ist vor allem die Datenweitergabe-Pflicht interessant: Erhalten konkurrierende Suchmaschinen und KI-Chatbots ab 2027 anonymisierte Google-Suchdaten, könnte das die Grundlage für Ranking- und Antwortqualität bei genau jenen Wettbewerbern verbessern, die aktuell versuchen, Googles Marktanteil im KI-gestützten Antwortmarkt streitig zu machen. Ob und wie viel davon tatsächlich ankommt, hängt jetzt direkt vom Ausgang der Google-Klage ab – ein Verfahren, das sich über Jahre hinziehen kann.

Reality Check

Behauptung: „Die Klage gegen die Daten- und Android-Öffnung ist dieselbe Angelegenheit wie die bereits bekannte 890-Millionen-Euro-Strafe gegen Google.“

Einordnung: Nein. Die Strafe vom 23. Juli 2026 sanktioniert vergangenes Verhalten – Selbstbevorzugung in der Google-Suche (460 Mio. €) und Einschränkungen im Play Store (430 Mio. €). Die beiden Spezifizierungsbeschlüsse vom 16. Juli 2026 sind ein eigenständiges, parallel laufendes Verfahren, das unabhängig davon künftiges Verhalten vorschreibt.

Behauptung: „Weil Google jetzt klagt, sind die neuen Pflichten vorerst vom Tisch.“

Einordnung: Nicht automatisch. Eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union setzt die angefochtenen Fristen nicht von selbst außer Kraft – ob Google zusätzlich eine Aussetzung der Vollzugspflicht erwirkt, ist aus den bisherigen Berichten nicht ersichtlich.

Behauptung: „Die Datenweitergabe-Pflicht nützt vor allem kleinen Nischen-Suchmaschinen.“

Einordnung: Nein. Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass auch KI-Chatbots mit Suchfunktion berechtigt sind – und zwar für dieselben Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten, die Google zur Optimierung der eigenen Suche nutzt, nach mehrstufiger Anonymisierung. Die Pflicht zielt damit direkt auf den Markt der KI-Antworten.

Was das für Unternehmen heißt

Einen langen regulatorischen Prozess realistisch einordnen

1

Unternehmen, die auf alternative Suchmaschinen oder KI-Chatbots als Sichtbarkeits-Kanäle setzen, sollten die Entwicklung der Google-Datenweitergabe aktiv verfolgen – ein möglicher Qualitätssprung bei der Konkurrenz würde die eigene Kanal-Diversifizierung relevanter machen, nicht weniger.

2

Der Ausgang hängt von einem mehrjährigen Gerichtsverfahren ab – wer heute auf eine schnelle Marktveränderung durch diese Pflicht plant, überschätzt das Tempo europäischer Regulierung.

3

Die beiden parallelen EU-Verfahren gegen Google – Strafe und Spezifizierungsbeschlüsse – zeigen: Regulatorischer Druck auf Google kommt inzwischen aus mehreren unabhängigen Richtungen gleichzeitig, kein Einzelfall.

Häufige Fragen

Googles DMA-Klage gegen Android- und Suchdaten-Öffnung

Eine bindende Vorgabe der EU-Kommission, die im Detail festlegt, wie ein als „Gatekeeper“ eingestuftes Unternehmen eine bereits bestehende DMA-Pflicht konkret umzusetzen hat – anders als ein Bußgeldbescheid sanktioniert sie kein vergangenes Verhalten, sondern schreibt künftiges vor.

Anonymisierte Ranking-, Anfrage-, Klick- und Ansichtsdaten mit berechtigten Konkurrenz-Suchmaschinen teilen – ausdrücklich auch mit KI-Chatbots, die Suchfunktionen anbieten (ab Januar 2027) sowie elf für KI-Dienste relevante Android-Funktionen für konkurrierende KI-Assistenten auf Gemini-Niveau öffnen (bis August 2027, Sprachaktivierung bis August 2028).

Nein. Die Strafe vom 23. Juli 2026 betraf Selbstbevorzugung in der Google-Suche (460 Mio. €) und Einschränkungen im Play Store (430 Mio. €); die Spezifizierungsbeschlüsse vom 16. Juli 2026 sind ein eigenständiges, parallel laufendes Verfahren mit anderem Gegenstand und anderen Fristen.

Google argumentiert, die Datenweitergabe lasse sich nicht ausreichend anonymisieren und würde „irreversiblen Schaden“ für die Nutzerprivatsphäre bedeuten; zudem würde die Android-Öffnung wichtige Sicherheitsschutzmaßnahmen schwächen. Die EU-Kommission widerspricht dem und verweist auf vorgesehene Anonymisierungs- und Prüfmechanismen.

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