Reinlassen, aussperren oder selbst anbieten: Wie Unternehmen über den Zugang von KI-Agenten entscheiden
KI-Agenten sollen für ihre Nutzer einkaufen, buchen und Konten verwalten. Doch die Unternehmen auf der anderen Seite spielen nicht überall mit. Amazon sperrt einen neuen Shopping-Agenten aus, Banken lassen fremde Agenten nicht an Kundenkonten. Andere bauen eigene Zugänge für die KI. Gerade entscheidet sich, wer im Namen der Kundschaft handeln darf und zu welchen Bedingungen.
- →Amazon sperrt seit dem 20. September einen neuen Shopping-Agenten aus, zwölf Tage nach dessen Start. Begründung: Der Agent gebe sich nicht als KI zu erkennen, und niemand habe den Händler gefragt.
- →Auch Banken, eine Fluggesellschaft und ein Bewertungsportal halten fremde Agenten fern oder lassen sie nur gegen Bezahlung oder mit eingeschränkten Rechten zu.
- →Andere gehen den umgekehrten Weg: Immobilienportale bieten eigene Apps in ChatGPT und Claude an. Die KI zeigt die Angebote, der nächste Schritt läuft über das Portal.
- →Rechtlich ist vieles offen. Ein US-Berufungsgericht sah im August den Nutzer als den, der auf die Website zugreift, nicht den Agenten. Ob der Nutzer damit jedem einzelnen Schritt des Agenten zustimmt, hat es nicht entschieden.
Zwölf Tage nach dem Start ausgesperrt
Am 8. September startete Meta in den USA Muse, einen Agenten, der für seine Nutzer in Onlineshops einkauft. Am 20. September begann Amazon, ihn zu blockieren. Wer Muse auf Amazon einsetzte, sah einen Hinweis: Der Zugriff durch einen nicht autorisierten KI-Agenten verstoße gegen die Nutzungsbedingungen. Amazon hatte Meta vorher gebeten, die Website auszunehmen. Meta lehnte ab.
Amazon begründet die Sperre mit drei Punkten: Meta habe nicht offengelegt, dass Muse auf Amazon zugreift. Der Agent gebe sich beim Surfen nicht als KI zu erkennen. Und er speichere offenbar die Zugangsdaten der Kundschaft. Meta widerspricht: Muse sehe weder Passwörter noch Zahlungsdaten. Wer einen persönlichen Agenten blockiere, weise am Ende den Kunden dahinter ab.
Am 17. Oktober berichtete The Verge, dass Amazon damit nicht allein ist. Die US-Banken JPMorgan Chase und Charles Schwab lassen fremde Agenten nicht an Kundenkonten. Die Fluggesellschaft Delta hat keine Vereinbarungen mit fremden Agenten. Das Bewertungsportal Yelp lässt nur Agenten zu, die für die Daten bezahlen.
„We don’t want someone just giving their password to Muse, and letting Muse come in and take action on that client’s behalf.“
Rick Wurster, CEO von Charles Schwab, laut The Verge. Sinngemäß: Wir wollen nicht, dass jemand einfach sein Passwort an Muse gibt und Muse dann im Namen des Kunden handelt.
Wer greift zu: der Nutzer oder der Agent?
Den Hintergrund bildet ein Streit, der seit fast einem Jahr läuft. Amazon verklagte im November 2025 Perplexity, weil dessen Browser Comet mit einem eingebauten Agenten bei Amazon einkaufte, ohne sich als Agent zu erkennen zu geben.
Das Berufungsgericht argumentierte technisch: Comet schickt Bildschirmfotos vom Gerät des Nutzers an Perplexity und erhält Anweisungen zurück, wohin geklickt werden soll. Auf Amazon greife also der Nutzer zu, mit Hilfe des Agenten. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, damit keine neuen Regeln für KI-Agenten aufzustellen.
Amazon hat seine Klage im September neu gefasst. Die iPhone-Version von Comet habe das Amazon-Login der Nutzer in Perplexitys eigene Rechenzentren kopiert und von dort direkt auf Amazon zugegriffen, täglich zwischen dem 18. März und mindestens dem 11. Mai. Neben dem Bundesgesetz gegen Computerbetrug und kalifornischem Recht stützt sich Amazon jetzt zusätzlich auf seine Nutzungsbedingungen: Perplexity bringe Amazons Kundschaft dazu, ihren Vertrag mit Amazon zu brechen. Auf dieselben Bedingungen beruft sich auch die Sperre für Muse. Perplexity hält dagegen, die neue Klage wiederhole Argumente, die das Berufungsgericht schon verworfen habe.
Diese Bedingungen enthalten seit dem 30. Mai 2025 einen eigenen Abschnitt für KI-Agenten. Ein Agent muss sich bei jedem Zugriff mit Namen als Agent ausweisen. Er darf menschliches Tippen und Klicken nicht nachahmen, keine CAPTCHAs lösen und muss auf die Frage, ob ein Mensch oder ein Computer handelt, wahrheitsgemäß antworten. Bittet Amazon einen Agenten, fernzubleiben, muss er das tun. Und Amazon behält sich vor, nach eigenem Ermessen zu begrenzen, ob und wie Agenten zugreifen. Laut Klage gab sich Comet stattdessen als gewöhnlicher Chrome-Browser aus.
Einschränkung: Die Angaben zur neuen Klage stammen aus der Klageschrift vom 21. September 2026. Es handelt sich um Vorwürfe Amazons, über die das Gericht noch nicht entschieden hat.
Reinlassen, aussperren oder selbst anbieten
Ordnet man die Fälle, zeigen sich vier Haltungen. Es handelt dabei immer der Kunde. Sie unterscheiden sich darin, über wen sein nächster Schritt läuft und wer ihn dabei sieht.
Beim Weg über eine eigene App gibt es Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum. ImmoScout24 ist seit Ende Januar mit einer App in ChatGPT vertreten. Treffer erscheinen mit Fotos und Preisen im Chat, ein Klick führt zur Anzeige auf dem Portal. Das US-Portal Zillow hat am 19. Oktober einen Connector für Claude vorgestellt, nach einer App in ChatGPT. Zillow beschreibt das Ziel offen: Der nächste Schritt, ob Besichtigung, Makler oder Finanzierung, soll über Zillow laufen.
Die Haltungen schließen sich nicht aus. Amazon lässt fremde Agenten nur zu eigenen Bedingungen herein und betreibt zugleich eigene. Es geht also weniger um die Frage, ob Agenten einkaufen sollen, sondern um die Frage, wessen Agent es ist. Wie das eigene Interessen ins Spiel bringt, zeigt unser Insight zu Amazons KI-Agenten für Verkäufer.
Auftrag ist nicht gleich Zustimmung
Hinter dem Streit steht eine Frage, die bisher kein Gericht entschieden hat: Wenn ein Nutzer einem Agenten einen Auftrag gibt, stimmt er dann jedem einzelnen Schritt zu, den der Agent auf dem Weg dorthin macht? Wer sagt „Kauf mir neue Laufschuhe“, hat damit nicht unbedingt entschieden, welche Cookies akzeptiert, welche persönlichen Daten weitergegeben und welche Bedingungen angenommen werden.
Die Klage gegen Perplexity zeigt, wie konkret das ist. Laut Amazon stimmt jeder Kunde bei jeder Bestellung den Nutzungsbedingungen zu, der Hinweis steht direkt neben dem Bestellknopf. Klickt ein Agent auf diesen Knopf, stellt sich die Frage, wer da zugestimmt hat. Amazon schreibt selbst, solche Agenten handelten mitunter auf eine Bitte des Nutzers hin, „aber ohne das Wissen oder die konkrete Anweisung des Nutzers“.
Agenten-Browser schließen Cookie-Banner oft einfach oder zeigen sie gar nicht an. Die französische Datenschutzbehörde CNIL empfiehlt in einer unverbindlichen Notiz vom Sommer, sichtbar zu machen, wann eine KI im Namen eines Menschen handelt. Verbindliche Leitlinien einer europäischen Behörde gibt es bisher nicht. Für Unternehmen heißt das: Wer Agenten zulässt, sollte festhalten können, welche Handlung von einem Menschen kam und welche von einem Agenten.
Dass Agenten Grenzen brauchen, zeigt auch unser Insight „Der Agent kennt den Kontostand“. Dort ging es darum, wessen Interessen ein Agent bei Empfehlungen verfolgt. Hier geht es darum, wie weit der Auftrag reicht, den ein Mensch ihm gibt.
„Bisher ging es darum, in der KI-Antwort genannt zu werden. Jetzt geht es auch darum, über wen der nächste Schritt läuft: direkt beim Unternehmen oder über den Agenten eines anderen.“
Dr. Michael Mohaupt, rethink.expert
Behauptung: „Wer KI-Agenten aussperrt, verliert Kunden.“
Einordnung: Kurzfristig kaum: Laut Analysten nutzen Käufer Agenten bisher vor allem zum Recherchieren und kaufen dann selbst. Langfristig hängt es davon ab, wie viele Kunden Einkäufe tatsächlich abgeben. Dazu gibt es noch keine belastbaren Zahlen.
Behauptung: „Ein Agent handelt einfach im Auftrag des Nutzers, das ist rechtlich geklärt.“
Einordnung: Nur teilweise. Das US-Berufungsgericht sah im Fall Amazon gegen Perplexity den Nutzer als den, der zugreift. Es betonte aber, kein neues Recht für KI-Agenten zu schaffen. Ob ein Agent für den Nutzer Bedingungen annehmen oder Daten weitergeben darf, ist offen.
Behauptung: „Eine eigene App in ChatGPT lohnt sich für jedes Unternehmen.“
Einordnung: Belegt ist das nicht. Weder Plattformen noch Unternehmen veröffentlichen Zahlen zu Nutzung oder Abschlüssen über solche Apps. Für viele dürfte zunächst reichen, dass der Weg von der KI-Antwort zur eigenen Website reibungslos funktioniert.
Vier Fragen für Unternehmen
Für die fünf wichtigsten Kundenanliegen festhalten: Was erledigt eine KI heute schon? Welcher Schritt bleibt offen, etwa Buchung, Anfrage oder Kauf? Und wer bietet ihn an?
Entscheiden, welche Haltung zu welchem Schritt passt. Informationen abrufen lassen ist etwas anderes, als Bestellungen, Zahlungen oder Vertragsabschlüsse zuzulassen.
Agenten erkennbar machen: Regeln festlegen, wie sich Agenten ausweisen müssen, etwa mit ihrem Namen in jeder Anfrage, wie Amazon es verlangt. Zugriffe von Agenten in den Auswertungen getrennt ausweisen und protokollieren, welche Handlung von einem Menschen und welche von einem Agenten kam.
Vor einer eigenen App in der KI prüfen, ob der Weg von der KI-Antwort zur eigenen Website schon reibungslos funktioniert. Belastbare Zahlen zum Nutzen solcher Apps gibt es bisher nicht.
KI-Agenten und der Zugang zu Unternehmen
In den USA stützen sich Unternehmen dabei auf ihre Nutzungsbedingungen. Ob das gegenüber Agenten, die im Auftrag eines Kunden handeln, trägt, ist gerichtlich noch nicht entschieden. Ein US-Berufungsgericht sah im August den Nutzer als den, der zugreift, hat aber ausdrücklich keine allgemeinen Regeln für Agenten aufgestellt.
Vor allem aus Sicherheitsgründen. Wer einem Agenten sein Passwort gibt, gibt ihm Zugriff auf das ganze Konto. Manche Banken bieten stattdessen eigene Schnittstellen an, über die eine KI Informationen abrufen, aber kein Geld bewegen kann.
Das ist offen. Der Auftrag „Kauf mir das“ umfasst nicht automatisch jede Entscheidung auf dem Weg, etwa Cookie-Einwilligungen, Datenweitergaben oder die Annahme von Bedingungen. Verbindliche Regeln dazu gibt es in der EU bisher nicht.
Nicht zwingend. Eigene Apps sichern, dass der nächste Schritt über das eigene Angebot läuft. Zahlen zu Nutzung und Abschlüssen veröffentlicht bisher aber niemand. Für viele Unternehmen ist zunächst wichtiger, dass der Weg von der KI-Antwort zur eigenen Website funktioniert.
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